Fünf goldene Regeln
Die Entsorgung beginnt bei der Lagerung
15. Juli 2019 agvs-upsa.ch - Vom Altölentsorger zum Dienstleister rund um Sonderabfall: Die Altola AG ist Profi, wenn es um die Entsorgung geht. Exklusiv für die AGVS-Medien gibt sie den Garagisten Tipps.
abi. Die Altola AG mit Standorten in Olten, Pieterlen BE und Zuchwil SO wurde 1969 gegründet – und zwar als Altölentsorger. Seither ist viel passiert: Inzwischen versteht sich das Unternehmen als umfassender Dienstleister rund um Sonderabfall, der bis auf radioaktive Abfälle, infektiöse Stoffe und Sprengstoffe fast alles entgegennimmt. Heute betreibt sie in Olten auch ein Kompetenzzentrum für Elektro- und Elektronikschrott. Die korrekte Entsorgung von Abfallstoffen ist nicht nur aus Umwelt-, Gesetzes- und Sicherheitsgründen relevant – sie hat auch Einfluss aufs Portemonnaie. Peter Scheidegger, Verkaufsleiter bei Altola, kennt die «goldenen Entsorgungsregeln». Diese beginnen bereits bei der Lagerung.
1. Nicht mischen, ausser …
Es komme zwar weniger oft vor als früher, trotzdem passiere es immer wieder, dass in Garagenbetrieben Flüssigkeiten vermischt würden. Als «Klassiker schlechthin» bezeichnet Scheidegger beispielsweise das Mischen von Benzin und Öl. «Vielen ist nicht bewusst, dass auch bereits kleine Mengen genügen, um Schaden anzurichten», sagt er. Wird Benzin mit Öl vermischt, senkt sich der Flammpunkt und die Brandgefahr wird grösser. Entsprechend verteuert sich die Entsorgung, da das Gemisch anders klassiert werden muss und aufwendiger in der Handhabung ist. Scheidegger rät: «Wenn möglich sollte man die Stoffe getrennt abgeben. Das ist in der Regel günstiger und auch die Verwertungsmöglichkeit ist so am besten.» Rückgängig gemacht kann das einmal Vermischte praktisch nicht mehr: «Vermischt ist vermischt», betont der Fachmann.
2. … nach vorgängigen Abklärungen
Laut Scheidegger gibt es aber auch Ausnahmen, bei denen das Vermischen durchaus möglich und sinnvoll ist. Das gilt beispielsweise bei alten Pneus, die nicht nach Grösse getrennt werden müssen. «Bevor man etwas vermischt, sollte man mit seinem Entsorger Kontakt aufnehmen», sagt er. «Dieser weiss, was man alles mischen kann und darf.» Der Altola-Verkaufsleiter rät generell dazu, immer abzuklären, wo eine Trennung Sinne mache und wo nicht.
3. Sich Gedanken zur Organisation …
Ganz grundsätzlich gilt: Je grösser die Gebinde, desto günstiger die Entsorgung. Trotzdem sollte man sich bewusst sein, dass nicht alle Grössen für jeden Betrieb geeignet sind. Einerseits kommt es auf die Platzverhältnisse an, andererseits auf die erwartete Entsorgungsmenge. Es lohnt sich nicht, wenn ein Betrieb zu lange benötigt, um ein grosses Gebinde zu füllen – und damit Fläche im Betrieb verschwendet. Andererseits kann sich ab einer bestimmten Grösse beispielsweise die Umstellung auf einen Tank lohnen. «Man sollte sich daher unbedingt vorgängig Gedanken machen und allenfalls für eine individuelle Lösung einen Spezialisten konsultieren», sagt Scheidegger.
4. … und zum Standort machen
Ebenfalls wichtig ist die Wahl des Standortes. Er sollte leicht und hindernisfrei zugänglich sein. «Niemand schleppt gerne Fässer die Treppe hinauf», gibt der Experte zu bedenken. Eine Möglichkeit sei beispielsweise auch an den Arbeitsplätzen kleine Gebinde zu verwenden und deren Inhalt anschliessend an einem zentralen Ort in einem grossen zu lagern. «Ein Fass ist immer mobiler als ein IBC-Container», betont er.
5. Richtiger Umgang mit Akkus
Was früher die Bleibatterien waren, sind heute die Lithium-Ionen-Akkus. «Ihre Entsorgung wird bei den Garagisten langsam zum Bedürfnis», sagt Scheidegger. «Es gibt immer mehr und sie müssen anders entsorgt werden als die alten Bleibatterien.» Speziell, wenn sie beschädigt sind, stellen sie eine Gefährdung dar, weil sie hochentzündlich sind. «Das ist dann eine Frage der Aufbewahrung und des Transports.» Der Experte rät, sich frühzeitig zu informieren. «Wer Elektroautos vertreibt, sollte mit dem Hersteller oder Importeur Kontakt aufnehmen», sagt er. Diese würden teilweise selbst über Entsorgungskonzepte verfügen.
abi. Die Altola AG mit Standorten in Olten, Pieterlen BE und Zuchwil SO wurde 1969 gegründet – und zwar als Altölentsorger. Seither ist viel passiert: Inzwischen versteht sich das Unternehmen als umfassender Dienstleister rund um Sonderabfall, der bis auf radioaktive Abfälle, infektiöse Stoffe und Sprengstoffe fast alles entgegennimmt. Heute betreibt sie in Olten auch ein Kompetenzzentrum für Elektro- und Elektronikschrott. Die korrekte Entsorgung von Abfallstoffen ist nicht nur aus Umwelt-, Gesetzes- und Sicherheitsgründen relevant – sie hat auch Einfluss aufs Portemonnaie. Peter Scheidegger, Verkaufsleiter bei Altola, kennt die «goldenen Entsorgungsregeln». Diese beginnen bereits bei der Lagerung.
1. Nicht mischen, ausser …
Es komme zwar weniger oft vor als früher, trotzdem passiere es immer wieder, dass in Garagenbetrieben Flüssigkeiten vermischt würden. Als «Klassiker schlechthin» bezeichnet Scheidegger beispielsweise das Mischen von Benzin und Öl. «Vielen ist nicht bewusst, dass auch bereits kleine Mengen genügen, um Schaden anzurichten», sagt er. Wird Benzin mit Öl vermischt, senkt sich der Flammpunkt und die Brandgefahr wird grösser. Entsprechend verteuert sich die Entsorgung, da das Gemisch anders klassiert werden muss und aufwendiger in der Handhabung ist. Scheidegger rät: «Wenn möglich sollte man die Stoffe getrennt abgeben. Das ist in der Regel günstiger und auch die Verwertungsmöglichkeit ist so am besten.» Rückgängig gemacht kann das einmal Vermischte praktisch nicht mehr: «Vermischt ist vermischt», betont der Fachmann.
2. … nach vorgängigen Abklärungen
Laut Scheidegger gibt es aber auch Ausnahmen, bei denen das Vermischen durchaus möglich und sinnvoll ist. Das gilt beispielsweise bei alten Pneus, die nicht nach Grösse getrennt werden müssen. «Bevor man etwas vermischt, sollte man mit seinem Entsorger Kontakt aufnehmen», sagt er. «Dieser weiss, was man alles mischen kann und darf.» Der Altola-Verkaufsleiter rät generell dazu, immer abzuklären, wo eine Trennung Sinne mache und wo nicht.
3. Sich Gedanken zur Organisation …
Ganz grundsätzlich gilt: Je grösser die Gebinde, desto günstiger die Entsorgung. Trotzdem sollte man sich bewusst sein, dass nicht alle Grössen für jeden Betrieb geeignet sind. Einerseits kommt es auf die Platzverhältnisse an, andererseits auf die erwartete Entsorgungsmenge. Es lohnt sich nicht, wenn ein Betrieb zu lange benötigt, um ein grosses Gebinde zu füllen – und damit Fläche im Betrieb verschwendet. Andererseits kann sich ab einer bestimmten Grösse beispielsweise die Umstellung auf einen Tank lohnen. «Man sollte sich daher unbedingt vorgängig Gedanken machen und allenfalls für eine individuelle Lösung einen Spezialisten konsultieren», sagt Scheidegger.
4. … und zum Standort machen
Ebenfalls wichtig ist die Wahl des Standortes. Er sollte leicht und hindernisfrei zugänglich sein. «Niemand schleppt gerne Fässer die Treppe hinauf», gibt der Experte zu bedenken. Eine Möglichkeit sei beispielsweise auch an den Arbeitsplätzen kleine Gebinde zu verwenden und deren Inhalt anschliessend an einem zentralen Ort in einem grossen zu lagern. «Ein Fass ist immer mobiler als ein IBC-Container», betont er.
5. Richtiger Umgang mit Akkus
Was früher die Bleibatterien waren, sind heute die Lithium-Ionen-Akkus. «Ihre Entsorgung wird bei den Garagisten langsam zum Bedürfnis», sagt Scheidegger. «Es gibt immer mehr und sie müssen anders entsorgt werden als die alten Bleibatterien.» Speziell, wenn sie beschädigt sind, stellen sie eine Gefährdung dar, weil sie hochentzündlich sind. «Das ist dann eine Frage der Aufbewahrung und des Transports.» Der Experte rät, sich frühzeitig zu informieren. «Wer Elektroautos vertreibt, sollte mit dem Hersteller oder Importeur Kontakt aufnehmen», sagt er. Diese würden teilweise selbst über Entsorgungskonzepte verfügen.
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