Wie U-Nummern korrekt anzubringen sind

Windschutzscheibe nicht zulässig

Wie U-Nummern korrekt anzubringen sind

13. Dezember 2021 agvs-upsa.ch – Zeit, um einen Blick in die Verordnung über technische Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) zu werfen. Darin ist geregelt, wie die Kontrollschilder und damit auch die Händlerschilder vorschriftsgemäss montiert werden.  
 
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Foto: AGVS-Medien

Das Wichtigste: Kontrollschilder gut sichtbar anbringen
Wie die Garagisten die U-Nummern richtig am Fahrzeug anzubringen haben, regelt Artikel 45 Absatz 2 VTS. Demnach sind U-Nummern genauso wie die «normalen» Kontrollschilder gut lesbar und möglichst senkrecht anzubringen. Werden sie nach oben geneigt angebracht, so darf der Winkel maximal 30° betragen. Bei einer Neigung nach unten sind maximal 15° erlaubt. Die Schilder müssen sich in einer Höhe zwischen 0.20 m (unterer Rand) und 1.50 m (oberer Rand) ab der Fahrbahnoberfläche befinden, wenn nicht technische oder betriebliche Gründe entgegenstehen. Blickt man von hinten auf das Fahrzeug, so muss das hintere Kontrollschild ausgehend von der Längsachse des Fahrzeuges beidseits davon innerhalb eines Winkels von 30° lesbar sein. 

Praxisbezogene Fragestellung: Bei einem Fahrzeug passt baulich bedingt nur das Langformat der hinteren Wechselnummer, beim anderen das Hochformat. Welche Lösung gibt es, um das Kontrollschild trotzdem gut lesbar aussen am Fahrzeug anzubringen? 
Die Kontrollschilder dürfen zwar gemäss Artikel 45 Absatz 3 VTS nicht verändert, verbogen, zerschnitten oder unleserlich gemacht werden. Das Bohren von feinen Löchern für das Anbringen an einem Fahrzeug bzw. zur Befestigung auf einer Adaptervorrichtung ist jedoch erlaubt – sofern diese klug platziert sind und die Lesbarkeit nicht beeinträchtigen. Das heisst, sie dürfen nicht im Bereich der Zahlen, Buchstaben oder Wappen angebracht werden. 

Darf ich das Kontrollschild von innen an die Scheibe heften?
Nein. Je nach Lichtverhältnissen sowie Neigung und Tönung der Windschutzscheiben kann die Lesbarkeit der U-Nummer erheblich erschwert oder sogar verunmöglicht werden. Aus diesem Grund wird das Anbringen der Kontrollschilder hinter der Heckscheibe oder Windschutzscheibe als nicht zulässig erachtet. 

Obwohl das Strassenverkehrsrecht keine explizite Aussage enthält, wonach Kontrollschilder von Motorwagen nur aussen am Fahrzeug angebracht werden dürfen, wird in Artikel 45 verlangt, dass die Kontrollschilder gut lesbar sein müssen. 

Bussen vermeiden 
Der Vollzug des Strassenverkehrsrechts fällt in die Zuständigkeit der kantonalen Behörden (Art. 106 SVG). Die Beurteilung der vorschriftskonformen Anbringung der Kontrollschilder obliegt somit der entsprechenden kantonalen Behörde (Strassenverkehrsamt oder Polizei). Aufgrund eines Vorfalls im Kanton Bern ist beispielsweise bekannt, dass die Busse für ein nicht gesetzeskonform angebrachtes U-Schild 140 Franken beträgt.

Gewusst? Das korrekte Format der Kontrollschilder 
Gemäss Artikel 96 VTS müssen Motorwagen vorn und hinten das für diese Stellen bestimmte Kontrollschild tragen. 

Artikel 83 Abs. 3 Buchstabe a und b der Verkehrszulassungsverordnung (VZV, SR 741.51) definiert die Formate der beiden Kontrollschilder. Das vordere Schild weist eine Länge von 30cm und eine Höhe von 8cm auf. Das hintere Schild kann entweder im Hochformat (Länge von 30 cm und Höhe von 16 cm) oder im Langformat (Länge von 50 cm und Höhe von 11 cm) gewählt werden. Die Möglichkeit, gleichzeitig zwei hintere Kontrollschilder in unterschiedlichem Format zu beziehen, sieht das Gesetz nicht vor.
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