Bei Dieselfahrzeugen
Verbesserte Methode für Abgasmessungen
16. Mai 2022 agvs-upsa.ch – Im Rahmen der amtlichen Motorfahrzeugkontrolle sowie für mobile Unterwegskontrollen durch die Polizei kommt ab 1. Januar 2023 ein präziseres Messverfahren für Fahrzeuge mit Diesel-Partikelfilter zum Einsatz. Die Behörden werden für die stichprobenartig veranlassten Messungen neue Messgeräte einsetzen, damit bei Diesel-Fahrzeugen Fehler oder unzulässige Manipulationen an der Abgasnachbehandlungs-Anlage besser erkannt werden. Der Garagist könnte von der erhöhten Genauigkeit und dem dadurch aufgedeckten Reparaturbedarf profitieren.
Foto: Maha
mig. Die Mitteilung des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) vom 28. Februar 2022 über die Einführung der verbesserten Messmethode per 1.1.2023 liess einige Garagisten mit Fragezeichen zurück. Die bisher vorgeschriebenen Trübungs- und Filtermessverfahren bei der Abgasnachkontrolle seien nicht empfindlich genug, um alle Defekte an Partikelfiltern festzustellen, hiess es. Daher müsse für Fahrzeuge mit vorgeschriebenem Diesel-Partikelfilter künftig ein genaueres Messverfahren angewendet werden. Aufgrund der Mitteilung war nicht ganz klar, wer nun für die Messung verantwortlich ist und sich die entsprechenden Geräte anschaffen muss beziehungsweise darf.
«Einige interpretierten die Mitteilung als Wiedereinführung einer obligatorischen Abgaswartung und freuten sich bereits auf ein attraktives Zusatzgeschäft. Bezüglich Durchführungsort und Zuständigkeit für periodische Abgasnachkontrollen bleibt aber grundsätzlich alles beim Alten.», sagt Markus Peter, zuständig beim AGVS für Technik und Umwelt im Bereich Branchenvertretung. Die stichprobenartig durchgeführten Kontrollen findet nach wie vor bei den kantonalen Strassenverkehrsämtern, den akkreditierten externen Prüfstellen oder durch die Polizeikorps unterwegs statt. «Wie im heute geltenden Rahmen, einfach mit neuen Geräten.»
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Verordnung über Wartung und Nachkontrolle von Motorwagen betreffend Abgas- und Rauchemissionen entsprechend angepasst. Die Änderung tritt auf den 1. Januar 2023 in Kraft. So haben die Vollzugsorgane die nötige Zeit für die Vorbereitungen, die mit dem neuen Messverfahren verbunden sind. Die Verbesserung der Messmethode ist wichtig, um die Funktionstüchtigkeit der Partikelfilter über die gesamte Lebensdauer der Fahrzeuge überprüfen zu können und bei defekten Systemen eine Reparatur zu veranlassen. Markus Peter erklärt: «Beim alten Messverfahren via Opazimeter wird mithilfe einer Lichtquelle und einem optischen Sensor gemessen, wie trüb das Abgas ist. Da die typischerweise sehr feinen Russpartikel moderner Motoren praktisch unsichtbar sind und somit auch keine Trübung verursachen, ist diese Messmethode ungenau – auch mit einem nur noch halbwegs intaktem Partikelfilter überstand man die Kontrolle.»
Ob bei der MFK nebst den technischen Kontrollen zur Fahrzeugsicherheit auch eine Endrohrmessung durchgeführt wird, entscheidet das jeweilige Strassenverkehrsamt selbst. Während in Deutschland und vielen anderen EU-Staaten systematisch Kontrollen durchgeführt werden, kann es in der Schweiz beispielsweise jedes zehnte Fahrzeug treffen oder nur solche, die schlecht gepflegt wirken oder bei denen die Abgase auffällig riechen oder getrübt sind. Die Abgaswartung wird bereits seit 1. Januar 2013 für Fahrzeuge mit anerkanntem On-Board-Diagnose-System (OBD) nicht mehr obligatorisch durchgeführt. Der Entscheid wurde damals mit der erhöhten Zuverlässigkeit moderner Fahrzeuge und dem eingebauten elektronischem Abgasüberwachungssystem begründet. «Inzwischen haben die meisten Fahrzeuge auf Schweizer Strassen eine solche On-Board-Diagnose», sagt Markus Peter. Einzig Benziner vor dem Jahr 2001, leichte Diesel-Fahrzeuge vor 2004 sowie schwere Motorwagen vor 2007 sind oft noch mit keinem anerkannten OBD-System ausgestattet. Massgebend für die Beurteilung eines anerkannten OBD-Systems sind jeweils die Angaben im Fahrzeugausweis.
Die Meldung des UVEK ist somit in erster Linie für Garagisten von Interesse, die im Auftrag des Strassenverkehrsamts Abgasnachkontrollen durchführen. Die Hoffnung auf zusätzliche Einnahmen stirbt aber zuletzt: Wenn die kantonalen Strassenverkehrsämter oder die Polizeikorps künftig mit einer zuverlässigen Messtechnik arbeiten, dann erhöht dies die Chance, dass defekte Partikelfilter oder andere Probleme an Einspritzung und Abgasreinigungsanlage auch tatsächlich entdeckt werden. «Die neue Messtechnik ist diesbezüglich viel präziser und kann dazu führen, dass weniger Fahrzeuge die Motorfahrzeugkontrolle bestehen», sagt Markus Peter. Dann käme der Garagist zum Handkuss respektive zum Reparaturauftrag.
Foto: Maha
mig. Die Mitteilung des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) vom 28. Februar 2022 über die Einführung der verbesserten Messmethode per 1.1.2023 liess einige Garagisten mit Fragezeichen zurück. Die bisher vorgeschriebenen Trübungs- und Filtermessverfahren bei der Abgasnachkontrolle seien nicht empfindlich genug, um alle Defekte an Partikelfiltern festzustellen, hiess es. Daher müsse für Fahrzeuge mit vorgeschriebenem Diesel-Partikelfilter künftig ein genaueres Messverfahren angewendet werden. Aufgrund der Mitteilung war nicht ganz klar, wer nun für die Messung verantwortlich ist und sich die entsprechenden Geräte anschaffen muss beziehungsweise darf.
«Einige interpretierten die Mitteilung als Wiedereinführung einer obligatorischen Abgaswartung und freuten sich bereits auf ein attraktives Zusatzgeschäft. Bezüglich Durchführungsort und Zuständigkeit für periodische Abgasnachkontrollen bleibt aber grundsätzlich alles beim Alten.», sagt Markus Peter, zuständig beim AGVS für Technik und Umwelt im Bereich Branchenvertretung. Die stichprobenartig durchgeführten Kontrollen findet nach wie vor bei den kantonalen Strassenverkehrsämtern, den akkreditierten externen Prüfstellen oder durch die Polizeikorps unterwegs statt. «Wie im heute geltenden Rahmen, einfach mit neuen Geräten.»
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Verordnung über Wartung und Nachkontrolle von Motorwagen betreffend Abgas- und Rauchemissionen entsprechend angepasst. Die Änderung tritt auf den 1. Januar 2023 in Kraft. So haben die Vollzugsorgane die nötige Zeit für die Vorbereitungen, die mit dem neuen Messverfahren verbunden sind. Die Verbesserung der Messmethode ist wichtig, um die Funktionstüchtigkeit der Partikelfilter über die gesamte Lebensdauer der Fahrzeuge überprüfen zu können und bei defekten Systemen eine Reparatur zu veranlassen. Markus Peter erklärt: «Beim alten Messverfahren via Opazimeter wird mithilfe einer Lichtquelle und einem optischen Sensor gemessen, wie trüb das Abgas ist. Da die typischerweise sehr feinen Russpartikel moderner Motoren praktisch unsichtbar sind und somit auch keine Trübung verursachen, ist diese Messmethode ungenau – auch mit einem nur noch halbwegs intaktem Partikelfilter überstand man die Kontrolle.»
Ob bei der MFK nebst den technischen Kontrollen zur Fahrzeugsicherheit auch eine Endrohrmessung durchgeführt wird, entscheidet das jeweilige Strassenverkehrsamt selbst. Während in Deutschland und vielen anderen EU-Staaten systematisch Kontrollen durchgeführt werden, kann es in der Schweiz beispielsweise jedes zehnte Fahrzeug treffen oder nur solche, die schlecht gepflegt wirken oder bei denen die Abgase auffällig riechen oder getrübt sind. Die Abgaswartung wird bereits seit 1. Januar 2013 für Fahrzeuge mit anerkanntem On-Board-Diagnose-System (OBD) nicht mehr obligatorisch durchgeführt. Der Entscheid wurde damals mit der erhöhten Zuverlässigkeit moderner Fahrzeuge und dem eingebauten elektronischem Abgasüberwachungssystem begründet. «Inzwischen haben die meisten Fahrzeuge auf Schweizer Strassen eine solche On-Board-Diagnose», sagt Markus Peter. Einzig Benziner vor dem Jahr 2001, leichte Diesel-Fahrzeuge vor 2004 sowie schwere Motorwagen vor 2007 sind oft noch mit keinem anerkannten OBD-System ausgestattet. Massgebend für die Beurteilung eines anerkannten OBD-Systems sind jeweils die Angaben im Fahrzeugausweis.
Die Meldung des UVEK ist somit in erster Linie für Garagisten von Interesse, die im Auftrag des Strassenverkehrsamts Abgasnachkontrollen durchführen. Die Hoffnung auf zusätzliche Einnahmen stirbt aber zuletzt: Wenn die kantonalen Strassenverkehrsämter oder die Polizeikorps künftig mit einer zuverlässigen Messtechnik arbeiten, dann erhöht dies die Chance, dass defekte Partikelfilter oder andere Probleme an Einspritzung und Abgasreinigungsanlage auch tatsächlich entdeckt werden. «Die neue Messtechnik ist diesbezüglich viel präziser und kann dazu führen, dass weniger Fahrzeuge die Motorfahrzeugkontrolle bestehen», sagt Markus Peter. Dann käme der Garagist zum Handkuss respektive zum Reparaturauftrag.
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