Dieselpartikelfilterprüfung
So arbeiten Garagisten, die Branche und der AGVS an Lösungen
24. August 2023 agvs-upsa.ch – Die schärfere Prüfung der Dieselpartikelemissionen birgt Herausforderungen. Die Garage Hediger SA in Sion löst diese, ohne dabei nur an sich zu denken. Sie bietet die Nutzung des Messgerätes auch anderen Garagisten an. Zudem beleuchten wir weiter unten auch die Themen Lieferverzögerungen bei Prüfgeräten und Filtern, wie der AGVS auf der politischen Ebene eine Lösung vorantreibt – und wie die Tagespresse das Thema aufnimmt.
Werkstattleiter Steve Guidi hält die Sonde des Messgeräts. Andere Garagisten aus der Region dürfen das Gerät ebenfalls nutzen. Fotos: AGVS-Medien
mig. Steve Guidi ist nicht der einzige Werkstattleiter in Sion VS, der das neue Dieselpartikelmessgerät nutzt: Seit das Gerät nach einer Lieferfrist von vier Monaten eingetroffen ist (siehe Infobox), können sich die anderen Garagisten telefonisch bei der Garage Hediger SA anmelden. Sie dürfen das einfach zu bedienende Gerät für ihre Kundschaft ebenfalls verwenden. Vor der Nutzung muss nur etwas Zeit für die Aufwärm- und Kalibrierungsphase miteinberechnet werden. «Indem wir unseren Kolleginnen und Kollegen die Nutzung unseres Geräts anbieten, erleichtern wir nicht nur ihre Arbeit, sondern amortisieren auch unsere Investition», erklärt Charles-Albert Hediger, Sektionspräsident Wallis und Mitglied des Zentralvorstands im AGVS. Die Hediger SA verrechnet dafür eine faire Pauschale.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt bei der MFK das strengere Messverfahren zur Überprüfung der Dieselpartikelemissionen. Dass die Garage Hediger SA rasch auf die sich verändernde Situation reagierte und ein neues Partikelanzahlmessgerät bestellte, ist kein Zufall. Erstens, sagt Charles-Albert Hediger, sei es sich das Autogewerbe gewohnt, neue Herausforderungen zu meistern. Zweitens sei es für den Garagisten wichtig, gut informiert zu sein. So werde niemand von Veränderungen überrascht. Hediger verweist auf die verschiedenen Informationskanäle und Weiterbildungsmöglichkeiten, die der AGVS seinen Mitgliedern zur Verfügung stellt.
Seit 1963 ist die Garage Hediger SA eine Mercedes-Benz-Vertretung.
Prüfgeräte werden mit anderen geteilt
Mit der Zeit mitgegangen ist auch die 1919 gegründete Garage Hediger SA. Charles-Albert Hediger führt den Betrieb seines Grossvaters in die Zukunft und darf dabei auf die Unterstützung seiner Schwestern Fabienne Hediger und Carine Udrisard Hediger zählen. Nicht zum ersten Mal stellt die Mercedes-Benz- und Smart-Vertretung ihre Geräte anderen Garagisten zur Verfügung. Beispielsweise verfügen nicht alle Werkstätten in der Region über hochentwickelte Achsmessgeräte. «Wir sind offen für alle unsere Kollegen im Wallis», sagt Charles-Albert Hediger und fügt an: «Als Präsident der Walliser Sektion und Mitglied des Zentralvorstands ist es meine Pflicht, ein herzliches Verhältnis zu unseren Mitgliedern zu pflegen und Kooperationen zu fördern, wo immer dies möglich ist.»
Die Hediger SA ist nicht die einzige Garage, die das Prüfgerät anderen zur Verfügung stellt. Markus Peter, verantwortlich für Technik & Umwelt beim AGVS, sind schweizweit weitere Beispiele zu Ohren gekommen. «Das macht auch Sinn, um Erfahrungen zu sammeln, ohne gleich 8000 bis 11000 Franken zu investieren. Es kommt natürlich sehr darauf an, wie viele Fahrzeuge mit Dieselpartikelfilter durch die Garage betreut werden», sagt Peter. Wer mehrmals täglich auswärts Messungen durchführen müsse, werde wohl bald ein eigenes Gerät in Betracht ziehen.
Bis zu einem Fünftel nicht regelkonform
Aufgrund der Rückmeldungen, die Markus Peter in den vergangenen Monaten erhielt, erweisen sich zehn bis 20 Prozent der Dieselpartikelfilter als nicht mehr regelkonform. Charles-Albert Hediger bestätigt: «Bei einem von fünf Fahrzeugen, die wir für die MFK vorbereiten, gibt es Probleme.» In seiner Werkstatt in Sion werden zusätzlich auch alle Autos überprüft, die vom Kunden beim Kauf eines neuen übernommen werden. «Um den Annahmewert zu ermitteln, müssen wir wissen, ob das Fahrzeug den Vorschriften entspricht», erklärt Hediger. Immerhin lohnt sich der Aufwand für die Hediger SA, denn das Strassenverkehrsamt im Kanton Wallis kontrolliert die Dieselpartikelemissionen systematisch. In einigen anderen Kantonen werden Kontrollen erst stichprobenartig durchgeführt. Hediger bringt die unschöne Situation auf den Punkt: «Es besteht also das Risiko, dass Fahrzeuge, die in einem Kanton nicht mehr zugelassen wären, die MFK in einem anderen Kanton bestehen.» Die Kundschaft kann diese unterschiedliche Handhabung verständlicherweise nicht nachvollziehen, zudem zeigt die Kontrollleuchte im Fahrzeug den erhöhten Ausstoss meistens nicht an.
Bringt Bewegung in die Politik: verschärfte Abgasmessungen und die Partikelfilterthematik.
Markus Peter nennt ein Beispiel aus dem Kanton Bern: Im Rahmen einer MFK-Bereitstellung wurde in einer Garage auch der Dieselpartikelfilter überprüft. Daraufhin hat der Garagist den Kunden über die Messwerte und den deutlich zu hohen Partikelausstoss informiert und einen Filterwechsel offeriert. Der Kunde lehnte aus finanziellen Überlegungen ab und wollte zuerst das Resultat der MFK abwarten. «Für Kundinnen und Kunden kommt der Partikelfiltertausch überraschend und wird teuer. Der Tausch des Dieselpartikelfilters kostet meist 3000 bis 5000 Franken», erklärt Peter. Das Auto kam schliesslich trotzdem durch die MFK, und das Vertrauensverhältnis zwischen dem Garagist und seinem Kunden hätte dadurch Schaden tragen können. «Wichtig war, dass der Garagist in diesem Beispiel korrekt kommunizierte und den Filter nicht eigenhändig ohne Nachfrage beim Kunden ersetzte», sagt Peter. Solange die Strassenverkehrsämter kantonal unterschiedlich vorgehen dürfen, kommen solche Situationen weiter vor. Deshalb bereitete der AGVS einen politischen Vorstoss vor (siehe Beitrag unten). Bis Klarheit herrscht, hebt Peter die Vorteile der Gegenwart hervor: «Der Garagist ist der Garant, dass Fahrzeuge auch wirklich möglichst sauber unterwegs sind – viele Garagisten haben dies bereits erkannt und wenden das neue Messprinzip routinemässig an, sei es mit eigenem Gerät oder demjenigen eines anderen Garagisten.»
Der Kunde will aufgeklärt sein
Richtig zu kommunizieren, das ist auch für Charles-Albert Hediger essenziell. Man müsse den Kunden erklären, dass das Prüfverfahren neu ist. Der Wechsel eines Filters gehöre bei einem älteren Auto oder einem mit vielen Kilometern zur Wartung dazu. «Und letztendlich geht es um die Qualität der Luft, die wir einatmen», so das AGVS-Zentralvorstandsmitglied. Um die Kundschaft ausreichend zu informieren, stellt der AGVS den Garagisten ein Muster-Informationsschreiben zur Verfügung. Zudem steht eine einfache Excel-Tabelle bereit, mit welcher die Kosten bzw. der Preis für eine Messung der Partikelanzahl berechnet werden kann. Diese beiden Instrumente wurden von den AGVS-Mitgliedern selbst angestossen in Gesprächen mit den fünf verbandseigenen Kundenberatern und in der zuständigen AGVS-Kommission für Service, Technik und Umwelt. «Von unseren Kundenberatern erhalte ich jetzt auch positive Rückmeldungen. Die Excel-Tabelle und das Muster-Informationsschreiben sind nützlich», sagt Markus Peter.
Charles-Albert Hediger wertet es positiv, wie das Autogewerbe mit der Situation umgeht. Besonders freut ihn, dass mehrere Garagen in verschiedenen Landesregionen das Messgerät zur Verfügung stellen: keine Spur von Konkurrenzdenken. «Das ist eine Haltung, die der AGVS weiterhin fördern will und muss», sagt Charles-Albert Hediger. Aus seiner Sicht verfügt die Automobilwelt über ausreichend Platz für alle Fachleute «von der kleinen markenlosen Werkstatt bis hin zu den grossen Markenvertretungen».
Werkstattleiter Steve Guidi hält die Sonde des Messgeräts. Andere Garagisten aus der Region dürfen das Gerät ebenfalls nutzen. Fotos: AGVS-Medien
mig. Steve Guidi ist nicht der einzige Werkstattleiter in Sion VS, der das neue Dieselpartikelmessgerät nutzt: Seit das Gerät nach einer Lieferfrist von vier Monaten eingetroffen ist (siehe Infobox), können sich die anderen Garagisten telefonisch bei der Garage Hediger SA anmelden. Sie dürfen das einfach zu bedienende Gerät für ihre Kundschaft ebenfalls verwenden. Vor der Nutzung muss nur etwas Zeit für die Aufwärm- und Kalibrierungsphase miteinberechnet werden. «Indem wir unseren Kolleginnen und Kollegen die Nutzung unseres Geräts anbieten, erleichtern wir nicht nur ihre Arbeit, sondern amortisieren auch unsere Investition», erklärt Charles-Albert Hediger, Sektionspräsident Wallis und Mitglied des Zentralvorstands im AGVS. Die Hediger SA verrechnet dafür eine faire Pauschale.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt bei der MFK das strengere Messverfahren zur Überprüfung der Dieselpartikelemissionen. Dass die Garage Hediger SA rasch auf die sich verändernde Situation reagierte und ein neues Partikelanzahlmessgerät bestellte, ist kein Zufall. Erstens, sagt Charles-Albert Hediger, sei es sich das Autogewerbe gewohnt, neue Herausforderungen zu meistern. Zweitens sei es für den Garagisten wichtig, gut informiert zu sein. So werde niemand von Veränderungen überrascht. Hediger verweist auf die verschiedenen Informationskanäle und Weiterbildungsmöglichkeiten, die der AGVS seinen Mitgliedern zur Verfügung stellt.
Seit 1963 ist die Garage Hediger SA eine Mercedes-Benz-Vertretung.
Prüfgeräte werden mit anderen geteilt
Mit der Zeit mitgegangen ist auch die 1919 gegründete Garage Hediger SA. Charles-Albert Hediger führt den Betrieb seines Grossvaters in die Zukunft und darf dabei auf die Unterstützung seiner Schwestern Fabienne Hediger und Carine Udrisard Hediger zählen. Nicht zum ersten Mal stellt die Mercedes-Benz- und Smart-Vertretung ihre Geräte anderen Garagisten zur Verfügung. Beispielsweise verfügen nicht alle Werkstätten in der Region über hochentwickelte Achsmessgeräte. «Wir sind offen für alle unsere Kollegen im Wallis», sagt Charles-Albert Hediger und fügt an: «Als Präsident der Walliser Sektion und Mitglied des Zentralvorstands ist es meine Pflicht, ein herzliches Verhältnis zu unseren Mitgliedern zu pflegen und Kooperationen zu fördern, wo immer dies möglich ist.»
Die Hediger SA ist nicht die einzige Garage, die das Prüfgerät anderen zur Verfügung stellt. Markus Peter, verantwortlich für Technik & Umwelt beim AGVS, sind schweizweit weitere Beispiele zu Ohren gekommen. «Das macht auch Sinn, um Erfahrungen zu sammeln, ohne gleich 8000 bis 11000 Franken zu investieren. Es kommt natürlich sehr darauf an, wie viele Fahrzeuge mit Dieselpartikelfilter durch die Garage betreut werden», sagt Peter. Wer mehrmals täglich auswärts Messungen durchführen müsse, werde wohl bald ein eigenes Gerät in Betracht ziehen.
Bis zu einem Fünftel nicht regelkonform
Aufgrund der Rückmeldungen, die Markus Peter in den vergangenen Monaten erhielt, erweisen sich zehn bis 20 Prozent der Dieselpartikelfilter als nicht mehr regelkonform. Charles-Albert Hediger bestätigt: «Bei einem von fünf Fahrzeugen, die wir für die MFK vorbereiten, gibt es Probleme.» In seiner Werkstatt in Sion werden zusätzlich auch alle Autos überprüft, die vom Kunden beim Kauf eines neuen übernommen werden. «Um den Annahmewert zu ermitteln, müssen wir wissen, ob das Fahrzeug den Vorschriften entspricht», erklärt Hediger. Immerhin lohnt sich der Aufwand für die Hediger SA, denn das Strassenverkehrsamt im Kanton Wallis kontrolliert die Dieselpartikelemissionen systematisch. In einigen anderen Kantonen werden Kontrollen erst stichprobenartig durchgeführt. Hediger bringt die unschöne Situation auf den Punkt: «Es besteht also das Risiko, dass Fahrzeuge, die in einem Kanton nicht mehr zugelassen wären, die MFK in einem anderen Kanton bestehen.» Die Kundschaft kann diese unterschiedliche Handhabung verständlicherweise nicht nachvollziehen, zudem zeigt die Kontrollleuchte im Fahrzeug den erhöhten Ausstoss meistens nicht an.
Bringt Bewegung in die Politik: verschärfte Abgasmessungen und die Partikelfilterthematik.
Markus Peter nennt ein Beispiel aus dem Kanton Bern: Im Rahmen einer MFK-Bereitstellung wurde in einer Garage auch der Dieselpartikelfilter überprüft. Daraufhin hat der Garagist den Kunden über die Messwerte und den deutlich zu hohen Partikelausstoss informiert und einen Filterwechsel offeriert. Der Kunde lehnte aus finanziellen Überlegungen ab und wollte zuerst das Resultat der MFK abwarten. «Für Kundinnen und Kunden kommt der Partikelfiltertausch überraschend und wird teuer. Der Tausch des Dieselpartikelfilters kostet meist 3000 bis 5000 Franken», erklärt Peter. Das Auto kam schliesslich trotzdem durch die MFK, und das Vertrauensverhältnis zwischen dem Garagist und seinem Kunden hätte dadurch Schaden tragen können. «Wichtig war, dass der Garagist in diesem Beispiel korrekt kommunizierte und den Filter nicht eigenhändig ohne Nachfrage beim Kunden ersetzte», sagt Peter. Solange die Strassenverkehrsämter kantonal unterschiedlich vorgehen dürfen, kommen solche Situationen weiter vor. Deshalb bereitete der AGVS einen politischen Vorstoss vor (siehe Beitrag unten). Bis Klarheit herrscht, hebt Peter die Vorteile der Gegenwart hervor: «Der Garagist ist der Garant, dass Fahrzeuge auch wirklich möglichst sauber unterwegs sind – viele Garagisten haben dies bereits erkannt und wenden das neue Messprinzip routinemässig an, sei es mit eigenem Gerät oder demjenigen eines anderen Garagisten.»
«Im Autogewerbe gibt es genug Platz für alle. Wir fördern die
Zusammenarbeit.»
Charles-Albert Hediger, AGVS-Zentralvorstandsmitglied und Präsident der AGVS-Sektion Wallis
Der Kunde will aufgeklärt sein
Richtig zu kommunizieren, das ist auch für Charles-Albert Hediger essenziell. Man müsse den Kunden erklären, dass das Prüfverfahren neu ist. Der Wechsel eines Filters gehöre bei einem älteren Auto oder einem mit vielen Kilometern zur Wartung dazu. «Und letztendlich geht es um die Qualität der Luft, die wir einatmen», so das AGVS-Zentralvorstandsmitglied. Um die Kundschaft ausreichend zu informieren, stellt der AGVS den Garagisten ein Muster-Informationsschreiben zur Verfügung. Zudem steht eine einfache Excel-Tabelle bereit, mit welcher die Kosten bzw. der Preis für eine Messung der Partikelanzahl berechnet werden kann. Diese beiden Instrumente wurden von den AGVS-Mitgliedern selbst angestossen in Gesprächen mit den fünf verbandseigenen Kundenberatern und in der zuständigen AGVS-Kommission für Service, Technik und Umwelt. «Von unseren Kundenberatern erhalte ich jetzt auch positive Rückmeldungen. Die Excel-Tabelle und das Muster-Informationsschreiben sind nützlich», sagt Markus Peter.
Charles-Albert Hediger wertet es positiv, wie das Autogewerbe mit der Situation umgeht. Besonders freut ihn, dass mehrere Garagen in verschiedenen Landesregionen das Messgerät zur Verfügung stellen: keine Spur von Konkurrenzdenken. «Das ist eine Haltung, die der AGVS weiterhin fördern will und muss», sagt Charles-Albert Hediger. Aus seiner Sicht verfügt die Automobilwelt über ausreichend Platz für alle Fachleute «von der kleinen markenlosen Werkstatt bis hin zu den grossen Markenvertretungen».
Lieferverzögerungen
Die für Garagisten in Frage kommenden und für offizielle Messungen in der Schweiz zugelassenen Geräte für die Feststellung der Anzahl Dieselpartikel können Lieferverzögerungen haben. Charles-Albert Hediger berichtet davon, dass er vier Monate auf die Zustellung wartete. Der Grund dafür ist, dass die Hersteller jedes Gerät zuerst ans Eidgenössische Institut für Metrologie (Metas) schicken müssen. Dort wird die Eichung vorgenommen. Das Metas hat jedoch bereits reagiert und die Kapazitäten erhöht, was auch im Hinblick auf die Nacheichung wichtig ist. Nach aktuellem Stand erfolgt die Nacheichung wiederum beim Metas und ist jährlich notwendig. Die entsprechenden Vorgaben befinden sich jedoch in Revision. Daher ist es möglich, dass sich die Situation bis zur Fälligkeit der ersten Nacheichung noch ändert.
Anders präsentiert sich die Situation bei den Ersatz-Dieselpartikelfiltern. Aufgrund von Erfahrungswerten in Ländern wie Belgien oder den Niederlanden, wo bereits im Sommer 2022 mit dem neuen Messverfahren gestartet wurde, sehen die Fahrzeug- und Filterhersteller Tendenzen, bei welchen Modellen die Filter häufiger defekt sind. Dementsprechend wird in den Fabriken die Produktion hochgefahren. «Gut zu wissen ist, dass der Garagist auch auf Alternativprodukte ausweichen kann», erklärt Markus Peter. In einem bestimmten Fahrzeugmodell müsse nicht zwingend ein Filter des Fahrzeugherstellers selbst verbaut sein. Oft vertreiben auch die Zulieferer der Fahrzeugbranche unter ihren eigenen Marken Filter, die für den Fahrzeugtyp zugelassen sind. «Das eröffnet dem Garagisten mehr Optionen. Es ist dasselbe wie zum Beispiel bei den Auspuffschalldämpfern, die auch nicht zwingend beim Fahrzeughersteller gekauft werden müssen», so Peter. Auch im Wallis dauert es zwischen einem und drei Monaten, bis die neuen Filter bei der Garage Hediger SA in Sion eintreffen. Hediger kann allerdings Entwarnung geben: «Während dieser Zeit können die Kunden weiter mit ihrem Auto fahren.» Das kantonale Strassenverkehrsamt gewährt eine Frist, sobald die Hediger SA nachweist, dass der Ersatzfilter bestellt ist.
Die für Garagisten in Frage kommenden und für offizielle Messungen in der Schweiz zugelassenen Geräte für die Feststellung der Anzahl Dieselpartikel können Lieferverzögerungen haben. Charles-Albert Hediger berichtet davon, dass er vier Monate auf die Zustellung wartete. Der Grund dafür ist, dass die Hersteller jedes Gerät zuerst ans Eidgenössische Institut für Metrologie (Metas) schicken müssen. Dort wird die Eichung vorgenommen. Das Metas hat jedoch bereits reagiert und die Kapazitäten erhöht, was auch im Hinblick auf die Nacheichung wichtig ist. Nach aktuellem Stand erfolgt die Nacheichung wiederum beim Metas und ist jährlich notwendig. Die entsprechenden Vorgaben befinden sich jedoch in Revision. Daher ist es möglich, dass sich die Situation bis zur Fälligkeit der ersten Nacheichung noch ändert.
Anders präsentiert sich die Situation bei den Ersatz-Dieselpartikelfiltern. Aufgrund von Erfahrungswerten in Ländern wie Belgien oder den Niederlanden, wo bereits im Sommer 2022 mit dem neuen Messverfahren gestartet wurde, sehen die Fahrzeug- und Filterhersteller Tendenzen, bei welchen Modellen die Filter häufiger defekt sind. Dementsprechend wird in den Fabriken die Produktion hochgefahren. «Gut zu wissen ist, dass der Garagist auch auf Alternativprodukte ausweichen kann», erklärt Markus Peter. In einem bestimmten Fahrzeugmodell müsse nicht zwingend ein Filter des Fahrzeugherstellers selbst verbaut sein. Oft vertreiben auch die Zulieferer der Fahrzeugbranche unter ihren eigenen Marken Filter, die für den Fahrzeugtyp zugelassen sind. «Das eröffnet dem Garagisten mehr Optionen. Es ist dasselbe wie zum Beispiel bei den Auspuffschalldämpfern, die auch nicht zwingend beim Fahrzeughersteller gekauft werden müssen», so Peter. Auch im Wallis dauert es zwischen einem und drei Monaten, bis die neuen Filter bei der Garage Hediger SA in Sion eintreffen. Hediger kann allerdings Entwarnung geben: «Während dieser Zeit können die Kunden weiter mit ihrem Auto fahren.» Das kantonale Strassenverkehrsamt gewährt eine Frist, sobald die Hediger SA nachweist, dass der Ersatzfilter bestellt ist.
Grünen-Nationalrätin mit Interpellation zu Dieselpartikelfilter-Kontrollen
Unterstützung von ungewohnter Seite
Je nach Kanton agieren die Strassenverkehrsämter bei der Kontrolle der Dieselpartikelemissionen unterschiedlich. Nationalrätin Marionna Schlatter (Grüne) will das ändern und reichte dazu einen Vorstoss ein, auf den der Bundesrat erfreulich antwortete. Das ist ganz im Sinne des AGVS und seiner Mitglieder.
Mig. Bei den Bremsen ist der Sachverhalt klar: Von den Strassenverkehrsämtern wird im Rahmen der MFK jedes Fahrzeug auf dem Bremsprüfstand kontrolliert. Anders verhält es sich mit der Messung der Dieselpartikel, deren Anzahl den Grenzwert von 250000 pro Kubikzentimeter nicht überschreiten darf. Auch wegen Geräte- und Personalmangel prüfen bisher nicht alle Kantone gleich streng. Zum Teil wird nur stichprobenartig gemessen. «Als AGVS fordern wir die Gleichbehandlung aller Fahrzeugprüfungen», sagt Markus Peter, Leiter Technik & Umwelt beim AGVS. Anlässlich der MFK sollen die Partikelemissionen an allen Fahrzeugen mit vorgeschriebenem Dieselpartikelfilter konsequent gemessen werden. «Das steigert die Planungssicherheit bei Kunden und Garagisten», so Peter.
Ein entsprechender politischer Vorstoss wurde gemeinsam mit AGVS-Verbandspräsident und SVP-Nationalrat Thomas Hurter ausgearbeitet. Noch wurde dieser aber nicht eingereicht. Der Grund: Marionna Schlatter, Zürcher Nationalrätin der Grünen, hat zum selben Thema und mit ähnlichem Wortlaut wie der AGVS eine Interpellation im Nationalrat eingereicht. Mit der Unterstützung von vier Fraktionskolleginnen und -kollegen fordert sie eine regelmässige Prüfung der Partikelfilter von Dieselfahrzeugen. Konkret fragt Schlatter: «Ist der Bundesrat der Ansicht, dass stichprobenartige Kontrollen ausreichen, um die Problematik der fehlerhaften Dieselpartikelfilter anzugehen? Falls nicht, erwägt der Bundesrat Massnahmen gegen diese lockere Praxis der Strassenverkehrsämter?»
Regelmässiger Austausch von AGVS und ASA
Der AGVS begrüsse diesen Vorstoss, sagt Peter. Vor allem, weil er aus einem politischen Lager kommt, mit dem Garagisten ansonsten nicht so viele Gemeinsamkeiten haben. «Es ist aus meiner Sicht ein Vorteil, dass die Interpellation ohne unser Mitwirken eingereicht wurde. Wenn die Grünen mit der Gesundheit und dem Umweltschutz argumentieren, wirkt das nochmals glaubwürdiger», so Peter. Der AGVS seinerseits setzt sich zusätzlich zu den beiden genannten Argumenten für die wirtschaftlichen Interessen der Garagisten ein.
Bereits vor dem Vorstoss der Grünen tauschte sich der AGVS regelmässig mit der ASA aus, der Vereinigung der Strassenverkehrsämter. Auf kantonaler Ebene finden zudem Gespräche zwischen AGVS-Sektionen und Strassenverkehrsämtern statt. Im Fokus stehen stets konstruktive Lösungen, um die Geräte- und Personalsituation zu verbessern. Zudem gilt es, die teils herausfordernde Verfügbarkeit von Ersatz-Dieselpartikelfiltern mit kulanten Regelungen zu berücksichtigen. Markus Peter lobt die Zusammenarbeit mit der ASA, sagt aber auch: «Die ASA kann gegenüber den einzelnen Strassenverkehrsämtern Handlungsempfehlungen aussprechen oder ein Merkblatt veröffentlichen. Eine entsprechende Antwort des Bundesrats auf die Interpellation von Nationalrätin Marionna Schlatter hat aber politisch gesehen sicher mehr Gewicht.»
Diese Antwort des Bundesrats liegt inzwischen vor und ist erfreulich. Unter anderem heisst es darin: «Ein Kontrollverfahren mit Stichproben genügt den bundesrechtlichen Anforderungen nicht. Das Bundesamt für Strassen (Astra) ist im regelmässigen Austausch mit den Vollzugsbehörden. Anfängliche Lieferengpässe bei den Messgeräten haben dazu geführt, dass einige Strassenverkehrsämter später mit den Messungen begonnen oder nur stichprobenweise kontrolliert haben. Das Astra wirkt darauf hin, dass alle kontrollpflichtigen Fahrzeuge kontrolliert werden.» Markus Peter sagt dazu: «Dass der Bundesrat den Kantonen den mancherorts zu grosszügig interpretierten Handlungsspielraum einschränkt, ist sehr erfreulich.» Gespannt wird der AGVS die Umsetzung des bundesrätlichen Appells an die Strassenverkehrsämter verfolgen.
Hier geht es zum AGVS-Musterschreiben und hier zu allen weiteren Informationen zum Thema.
Unterstützung von ungewohnter Seite
Je nach Kanton agieren die Strassenverkehrsämter bei der Kontrolle der Dieselpartikelemissionen unterschiedlich. Nationalrätin Marionna Schlatter (Grüne) will das ändern und reichte dazu einen Vorstoss ein, auf den der Bundesrat erfreulich antwortete. Das ist ganz im Sinne des AGVS und seiner Mitglieder.
Marionna Schlatter, Nationalrätin, Grüne
Markus Peter, Leiter Technik & Umwelt beim AGVS
Mig. Bei den Bremsen ist der Sachverhalt klar: Von den Strassenverkehrsämtern wird im Rahmen der MFK jedes Fahrzeug auf dem Bremsprüfstand kontrolliert. Anders verhält es sich mit der Messung der Dieselpartikel, deren Anzahl den Grenzwert von 250000 pro Kubikzentimeter nicht überschreiten darf. Auch wegen Geräte- und Personalmangel prüfen bisher nicht alle Kantone gleich streng. Zum Teil wird nur stichprobenartig gemessen. «Als AGVS fordern wir die Gleichbehandlung aller Fahrzeugprüfungen», sagt Markus Peter, Leiter Technik & Umwelt beim AGVS. Anlässlich der MFK sollen die Partikelemissionen an allen Fahrzeugen mit vorgeschriebenem Dieselpartikelfilter konsequent gemessen werden. «Das steigert die Planungssicherheit bei Kunden und Garagisten», so Peter.
Ein entsprechender politischer Vorstoss wurde gemeinsam mit AGVS-Verbandspräsident und SVP-Nationalrat Thomas Hurter ausgearbeitet. Noch wurde dieser aber nicht eingereicht. Der Grund: Marionna Schlatter, Zürcher Nationalrätin der Grünen, hat zum selben Thema und mit ähnlichem Wortlaut wie der AGVS eine Interpellation im Nationalrat eingereicht. Mit der Unterstützung von vier Fraktionskolleginnen und -kollegen fordert sie eine regelmässige Prüfung der Partikelfilter von Dieselfahrzeugen. Konkret fragt Schlatter: «Ist der Bundesrat der Ansicht, dass stichprobenartige Kontrollen ausreichen, um die Problematik der fehlerhaften Dieselpartikelfilter anzugehen? Falls nicht, erwägt der Bundesrat Massnahmen gegen diese lockere Praxis der Strassenverkehrsämter?»
Regelmässiger Austausch von AGVS und ASA
Der AGVS begrüsse diesen Vorstoss, sagt Peter. Vor allem, weil er aus einem politischen Lager kommt, mit dem Garagisten ansonsten nicht so viele Gemeinsamkeiten haben. «Es ist aus meiner Sicht ein Vorteil, dass die Interpellation ohne unser Mitwirken eingereicht wurde. Wenn die Grünen mit der Gesundheit und dem Umweltschutz argumentieren, wirkt das nochmals glaubwürdiger», so Peter. Der AGVS seinerseits setzt sich zusätzlich zu den beiden genannten Argumenten für die wirtschaftlichen Interessen der Garagisten ein.
Bereits vor dem Vorstoss der Grünen tauschte sich der AGVS regelmässig mit der ASA aus, der Vereinigung der Strassenverkehrsämter. Auf kantonaler Ebene finden zudem Gespräche zwischen AGVS-Sektionen und Strassenverkehrsämtern statt. Im Fokus stehen stets konstruktive Lösungen, um die Geräte- und Personalsituation zu verbessern. Zudem gilt es, die teils herausfordernde Verfügbarkeit von Ersatz-Dieselpartikelfiltern mit kulanten Regelungen zu berücksichtigen. Markus Peter lobt die Zusammenarbeit mit der ASA, sagt aber auch: «Die ASA kann gegenüber den einzelnen Strassenverkehrsämtern Handlungsempfehlungen aussprechen oder ein Merkblatt veröffentlichen. Eine entsprechende Antwort des Bundesrats auf die Interpellation von Nationalrätin Marionna Schlatter hat aber politisch gesehen sicher mehr Gewicht.»
Diese Antwort des Bundesrats liegt inzwischen vor und ist erfreulich. Unter anderem heisst es darin: «Ein Kontrollverfahren mit Stichproben genügt den bundesrechtlichen Anforderungen nicht. Das Bundesamt für Strassen (Astra) ist im regelmässigen Austausch mit den Vollzugsbehörden. Anfängliche Lieferengpässe bei den Messgeräten haben dazu geführt, dass einige Strassenverkehrsämter später mit den Messungen begonnen oder nur stichprobenweise kontrolliert haben. Das Astra wirkt darauf hin, dass alle kontrollpflichtigen Fahrzeuge kontrolliert werden.» Markus Peter sagt dazu: «Dass der Bundesrat den Kantonen den mancherorts zu grosszügig interpretierten Handlungsspielraum einschränkt, ist sehr erfreulich.» Gespannt wird der AGVS die Umsetzung des bundesrätlichen Appells an die Strassenverkehrsämter verfolgen.
Hier geht es zum AGVS-Musterschreiben und hier zu allen weiteren Informationen zum Thema.
Aktuell berichtet auch die «NZZ am Sonntag» zum Thema. Im Beitrag kommt auch der AGVS zu Wort. Hier als PDF zum Lesen.
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