Lernfahrausweis
Rechtzeitig mit 17 Jahren beantragen
9. August 2022 agvs-upsa.ch – Lernende im Autogewerbe dürfen bereits vor ihrem 18. Geburtstag an die Fahrprüfung. Diese Regelung gilt seit Anfang 2021. Wichtig ist, dass die Betriebe ihre Lernenden auffordern, den Lernfahrausweis rechtzeitig zu beantragen.
Quelle: Driving-Park
mig. Rechtzeitig einen Lernfahrausweis anfordern, heisst, dass die Jugendlichen diesen mit 17 Jahren erhalten. So können sie die Prüfung gleich nach dem Geburtstag als 18-Jährige machen. Seit Januar 2021 kann der Lernfahrausweis für Personenwagen (Kategorie B) bereits ab 17 Jahren beantragt werden – statt wie zuvor ab 18 Jahren.
Lernende der Fachrichtung Nutzfahrzeuge können bereits 6 Monate vor dem 18. Altersjahr die praktische Führerprüfung der Kategorie B, BE, C und CE absolvieren. Bedingung für die Zulassung zur Führerprüfung Kategorie C und CE ist die bestandene Prüfung der Kategorie B und die der Zusatztheorie der Kategorie C.
Der Vorteil: Wer die praktische Führerprüfung vor dem 20. Altersjahr machen will, soll mindestens zwölf Monate lang mit dem Lernfahrausweis Fahrpraxis sammeln. Der Bundesrat wollte jedoch das Mindestalter für den Erwerb des Führerausweises nicht anheben. Daher musste er das Alter senken, ab dem der Lernfahrausweis beantragt werden kann. Der Bundesrat sieht darin einen Gewinn für die Verkehrssicherheit: Das Unfallrisiko nach dem Bestehen der praktischen Fahrprüfung reduziere sich umso mehr, je mehr Fahrten mit Begleitung stattgefunden hätten.
«Besonders für die Absolventen der dreijährigen Ausbildung zum Automobil-Fachmann-/frau der Fachrichtung Nutzfahrzeuge war es schwierig, die Lastwagenprüfung bis zum Lehrende zeitlich zu absolvieren. Viele Lernende beginnen die berufliche Grundbildung bereits mit 15 Jahren», erklärt Olivier Maeder, beim AGVS verantwortlich für den Bereich Bildung. Dieser Umstand führte zu jungen, gut ausgebildeten Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt, die den Führerausweis jedoch noch nicht besassen. Um nun von der Anpassung ideal profitieren zu können, sollen die Betriebe ihre Lernenden daran erinnern, den Lernfahrausweis am 17. Geburtstag anzufordern.
Quelle: Driving-Park
mig. Rechtzeitig einen Lernfahrausweis anfordern, heisst, dass die Jugendlichen diesen mit 17 Jahren erhalten. So können sie die Prüfung gleich nach dem Geburtstag als 18-Jährige machen. Seit Januar 2021 kann der Lernfahrausweis für Personenwagen (Kategorie B) bereits ab 17 Jahren beantragt werden – statt wie zuvor ab 18 Jahren.
Lernende der Fachrichtung Nutzfahrzeuge können bereits 6 Monate vor dem 18. Altersjahr die praktische Führerprüfung der Kategorie B, BE, C und CE absolvieren. Bedingung für die Zulassung zur Führerprüfung Kategorie C und CE ist die bestandene Prüfung der Kategorie B und die der Zusatztheorie der Kategorie C.
Der Vorteil: Wer die praktische Führerprüfung vor dem 20. Altersjahr machen will, soll mindestens zwölf Monate lang mit dem Lernfahrausweis Fahrpraxis sammeln. Der Bundesrat wollte jedoch das Mindestalter für den Erwerb des Führerausweises nicht anheben. Daher musste er das Alter senken, ab dem der Lernfahrausweis beantragt werden kann. Der Bundesrat sieht darin einen Gewinn für die Verkehrssicherheit: Das Unfallrisiko nach dem Bestehen der praktischen Fahrprüfung reduziere sich umso mehr, je mehr Fahrten mit Begleitung stattgefunden hätten.
«Besonders für die Absolventen der dreijährigen Ausbildung zum Automobil-Fachmann-/frau der Fachrichtung Nutzfahrzeuge war es schwierig, die Lastwagenprüfung bis zum Lehrende zeitlich zu absolvieren. Viele Lernende beginnen die berufliche Grundbildung bereits mit 15 Jahren», erklärt Olivier Maeder, beim AGVS verantwortlich für den Bereich Bildung. Dieser Umstand führte zu jungen, gut ausgebildeten Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt, die den Führerausweis jedoch noch nicht besassen. Um nun von der Anpassung ideal profitieren zu können, sollen die Betriebe ihre Lernenden daran erinnern, den Lernfahrausweis am 17. Geburtstag anzufordern.
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