«Kaufleute 2022»
Eine Ausbildung im Wandel
19. August 2020 agvs-upsa.ch – Die kaufmännische Grundbildung «Kauffrau/Kaufmann EFZ» wird derzeit revidiert. Die neue Bildungsverordnung soll ab Lehrbeginn 2022 umgesetzt werden. Das sind die Leistungsziele der Branche Automobil-Gewerbe und die Hauptmerkmale der Revision.
Quelle: AGVS-Medien
cst. Ob im Bereich Administration, Handel, Kundendienst, Finanz- und Rechnungswesen oder Personal: Kaufleute im Automobil-Gewerbe erbringen wichtige Dienstleistungen für alle Betriebszweige. Das Berufsfeld – wie viele andere auch – verändert sich stetig. Der Arbeitsmarkt wird flexibler, die Prozesse werden zunehmend digitalisiert. Um die kaufmännische Grundbildung «Kauffrau/Kaufmann EFZ» fit für die Berufswelt der Zukunft zu machen, wird sie im Rahmen des Projekts «Kaufleute 2022» der Schweizerischen Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen SKKAB revidiert.
Dank der Reform wird die Grundbildung «Kauffrau/Kaufmann EFZ» wettbewerbsfähiger und attraktiver. Die Lernorte arbeiten enger zusammen, was zentral für die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe ist und dazu beiträgt, dringend benötigte, hochmotivierte Nachwuchskräfte zu gewinnen.
Was sind die Hauptmerkmale der neuen Bildungsverordnung? Die Ausbildung wird künftig mehr den Anforderungen der Unternehmen entsprechen, da sie neu betriebs- beziehungsweise handlungskompetenzorientiert aufgebaut ist. Anhand von konkreten Praxisaufträgen wird die betriebliche Ausbildung klarer strukturiert, was den Betrieben den Bildungsauftrag erleichtert. Die beiden bisherigen Profile B und E in der Berufsschule werden aufgehoben, stattdessen werden flexiblere Möglichkeiten angeboten, um auf die individuellen Stärken der Lernenden und auf die Anforderungen der Lehrbetriebe einzugehen. Betrieb und Lernende können neu gemeinsam einen Wahlpflichtbereich wählen, mit dem die Auszubildenden zusätzliche schulische Kompetenzen erwerben. Die Leistungen der Lernenden in den überbetrieblichen Kursen (üK) werden neu in Form von üK-Kompetenznachweisen erhoben, wobei nach wie vor 16 üK-Tage durchgeführt werden. Nicht zuletzt ist vorgesehen, dass die bisherige betriebliche schriftliche Prüfung entfällt. Neu wird eine individuelle 50-minütige, branchenspezifisch geleitete Fallarbeit in den Handlungskompetenzen A bis E erstellt.
Zu den branchenspezifischen Leistungszielen der Lernenden im Automobil-Gewerbe gehören unter anderem: Fahrzeuge bestellen, verkaufen und abliefern, Lager bewirtschaften, Finanzierungsmöglichkeiten anbieten, Schaden-, Flotten-, Qualitäts- und Umweltmanagement betreiben, Garantiefälle bearbeiten sowie Serviceprozesse führen.
Die neue Bildungsverordnung wird per Lehrbeginn 2022 umgesetzt. Dafür haben sich die Verbundpartner, darunter der AGVS, auf ein koordiniertes Vorgehen geeignet. Der Reformprozess ist bereits weit fortgeschritten: Nachdem im Juni die Entwürfe der neuen Bildungsverordnung, des neuen Bildungsplanes sowie das Konzept zum Qualifikationsverfahren verabschiedet wurden, befinden sich die Dokumente derzeit in der internen Anhörung. An der ausserordentlichen Delegiertenversammlung der SKKAB im Dezember werden die definitiven Grundlagen verabschiedet, danach wird beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) das Ticket für die Umsetzung beantragt. Anfang 2021 startet die Anhörung durch das SBFI.
Quelle: AGVS-Medien
cst. Ob im Bereich Administration, Handel, Kundendienst, Finanz- und Rechnungswesen oder Personal: Kaufleute im Automobil-Gewerbe erbringen wichtige Dienstleistungen für alle Betriebszweige. Das Berufsfeld – wie viele andere auch – verändert sich stetig. Der Arbeitsmarkt wird flexibler, die Prozesse werden zunehmend digitalisiert. Um die kaufmännische Grundbildung «Kauffrau/Kaufmann EFZ» fit für die Berufswelt der Zukunft zu machen, wird sie im Rahmen des Projekts «Kaufleute 2022» der Schweizerischen Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen SKKAB revidiert.
Dank der Reform wird die Grundbildung «Kauffrau/Kaufmann EFZ» wettbewerbsfähiger und attraktiver. Die Lernorte arbeiten enger zusammen, was zentral für die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe ist und dazu beiträgt, dringend benötigte, hochmotivierte Nachwuchskräfte zu gewinnen.
Was sind die Hauptmerkmale der neuen Bildungsverordnung? Die Ausbildung wird künftig mehr den Anforderungen der Unternehmen entsprechen, da sie neu betriebs- beziehungsweise handlungskompetenzorientiert aufgebaut ist. Anhand von konkreten Praxisaufträgen wird die betriebliche Ausbildung klarer strukturiert, was den Betrieben den Bildungsauftrag erleichtert. Die beiden bisherigen Profile B und E in der Berufsschule werden aufgehoben, stattdessen werden flexiblere Möglichkeiten angeboten, um auf die individuellen Stärken der Lernenden und auf die Anforderungen der Lehrbetriebe einzugehen. Betrieb und Lernende können neu gemeinsam einen Wahlpflichtbereich wählen, mit dem die Auszubildenden zusätzliche schulische Kompetenzen erwerben. Die Leistungen der Lernenden in den überbetrieblichen Kursen (üK) werden neu in Form von üK-Kompetenznachweisen erhoben, wobei nach wie vor 16 üK-Tage durchgeführt werden. Nicht zuletzt ist vorgesehen, dass die bisherige betriebliche schriftliche Prüfung entfällt. Neu wird eine individuelle 50-minütige, branchenspezifisch geleitete Fallarbeit in den Handlungskompetenzen A bis E erstellt.
Zu den branchenspezifischen Leistungszielen der Lernenden im Automobil-Gewerbe gehören unter anderem: Fahrzeuge bestellen, verkaufen und abliefern, Lager bewirtschaften, Finanzierungsmöglichkeiten anbieten, Schaden-, Flotten-, Qualitäts- und Umweltmanagement betreiben, Garantiefälle bearbeiten sowie Serviceprozesse führen.
Die neue Bildungsverordnung wird per Lehrbeginn 2022 umgesetzt. Dafür haben sich die Verbundpartner, darunter der AGVS, auf ein koordiniertes Vorgehen geeignet. Der Reformprozess ist bereits weit fortgeschritten: Nachdem im Juni die Entwürfe der neuen Bildungsverordnung, des neuen Bildungsplanes sowie das Konzept zum Qualifikationsverfahren verabschiedet wurden, befinden sich die Dokumente derzeit in der internen Anhörung. An der ausserordentlichen Delegiertenversammlung der SKKAB im Dezember werden die definitiven Grundlagen verabschiedet, danach wird beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) das Ticket für die Umsetzung beantragt. Anfang 2021 startet die Anhörung durch das SBFI.
Kommentar hinzufügen
Kommentare