U-Nummer: Garagisten jubeln
«Diese Neuregelung bringt grosse Vorteile»
1. Juli 2021 agvs-upsa.ch – Der gemeinsame Einsatz des AGVS, des Bundesamts für Strassen (Astra) und des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv hat sich gelohnt: Fahrten mit Schweizer Händlerschildern sind neu in Deutschland möglich. Die Vereinbarung gilt seit dem 1. Juli 2021 und steht exemplarisch für die gute Vernetzung des AGVS.
jas/mig. Das Astra und das deutsche Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Bmvi) haben eine befristete Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung von diversen länderspezifischen Fahrzeugausweisen und Kontrollschildern unterzeichnet. So sind Fahrten mit Schweizer Händlerschildern neu in Deutschland möglich. Das lange Warten auf diesen Durchbruch hat sich damit ausbezahlt. Christian Oschwald (im Bild), schon seit 20 Jahren beim AGVS-Mitglied Zentral-Garage im grenznahen Thayngen SH tätig, findet den Entscheid hervorragend: «Zum einen haben wir einige deutsche Kunden, deren Fahrzeuge können wir nun problemlos auch mal mit einer U-Nummer holen oder bringen. Auch für unseren Abschlepper, den man mit einer U-Nummer nutzen kann, hat diese Neuregelung grosse Vorteile. Das gilt auch für Überführungsfahrten nach Hemishofen oder Ramsen, die können wir bald über den direkteren Weg via deutsches Staatsgebiet nehmen, das hilft uns im Alltag enorm.»
Auch Vladimir Kosanovic von der A.M. Automobile in Thayngen zeigt sich erfreut: «Das erleichtert uns die Arbeit enorm, denn so kann ich Fahrzeuge auch schneller und direkter ohne lange Umwege zu guten Mechanikern in der Region bringen.»
Auch Vladimir Kosanovic von der A.M. Automobile in Thayngen zeigt sich erfreut: «Das erleichtert uns die Arbeit enorm, denn so kann ich Fahrzeuge auch schneller und direkter ohne lange Umwege zu guten Mechanikern in der Region bringen.»
Die bis zum 31. Dezember 2023 geltende Durchführungsvereinbarung gilt für schweizerische Kollektiv-Fahrzeugausweise und die zugehörigen Händlerschilder («U-Nummern») sowie für deutsche Fahrzeugscheine für rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und rote Oldtimerkennzeichen. Fahrzeuge mit den deutschen Kontrollschildern können weiterhin in der Schweiz verkehren. Massgeblichen Anteil an diesem Erfolg haben auch der AGVS und der Schweizerische Gewerbeverband sgv, deren Einsatz und stetiges Nachfassen belohnt wurde. Als nächstes soll mit Italien ein solches Abkommen erreicht werden. «Hier müssen wir uns noch etwas gedulden. Sobald es Neuigkeiten gibt, werden wir unverzüglich eine Mitteilung auf agvs-upsa.ch schalten», teilt AGVS-Juristin Olivia Solari mit.
Die Einigung mit Deutschland erleichtert die Arbeit des Autogewerbes, auch wenn der Import und Export mit Händlerschildern weiterhin verboten bleibt. Für diesen Zweck können bei den kantonalen Strassenverkehrsämtern Ausfuhrkennzeichen bezogen werden. «Ich bin sehr erleichtert, dass Fahrten nach Deutschland mit U-Nummern wieder möglich sind. Als Classic-Car-Spezialist sind wir europaweit unterwegs», erklärt Georg Dönni von der Classic Car AG in Roggliswil LU. Die Reisen ins Nachbarland seien vielfältig: Das Rekognoszieren von Rallies, die Durchführung von Rallies, die Teilnahme an Rallies, aber auch Teilnahmen an Classic-Car-Events. «Der entgangene Umsatz liegt sicher im sechsstelligen Bereich», so das AGVS-Mitglied, der noch einen ungelösten U-Nummern-Streitfall aufgrund einer Überfahrt nach Deutschland hat, «obwohl ich schon mal 5000 Euro bezahlt habe».
Das Astra und das BMVI streben an, die Anerkennung der genannten Fahrzeugausweise und Kontrollschilder auch nach dem 31. Dezember 2023 zu gewährleisten.