Bundesrat verzichtet vorläufig auf eine Erhöhung der Mineralölsteuer

Bundesrat verzichtet vorläufig auf eine Erhöhung der Mineralölsteuer

25. Februar 2015 agvs-upsa.ch - Die Förderung umweltschonender Treibstoffe durch den Bund muss haushaltneutral erfolgen. Die aus den Steuererleichterungen resultierenden Ausfälle sind durch eine höhere Besteuerung des Benzins zu kompensieren. Aufgrund der Wirtschaftslage hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, vorläufig für ein Jahr auf eine Erhöhung der Mineralölsteuer zu verzichten.

Seit dem 1. Juli 2008 sind biogene Treibstoffe von der Mineralölsteuer befreit, sofern sie ökologische und soziale Mindestanforderungen erfüllen. Erd- und Flüssiggase werden seither steuerlich um 40 Rappen je Liter begünstigt. Die aus den Steuer­erleichterungen resultierenden Ausfälle müssen durch eine höhere Besteuerung des Benzins kompensiert werden, so dass die Förderung umweltschonender Treibstoffe haushaltneutral erfolgt.

Die zu kompensierenden Mengen umweltschonender Treibstoffe nehmen stark zu. Für eine entsprechende Kompensation müsste der Steuersatz für Benzin heute um rund 2 bis 2,5 Rappen je Liter angehoben werden. Für die Wirtschaft und insbesondere für die Tankstellenbetreiber im grenznahen Raum käme diese Erhöhung jedoch zu einem sehr ungünstigen Moment. Der Entscheid der Nationalbank, den Euro-Mindestkurs von Fr. 1.20 nicht mehr zu stützen, fordert die Wirtschaft bereits stark. Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat eine Erhöhung der Mineralölsteuer zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht als opportun. Die Anpassung soll zu einem späteren Zeit­punkt erfolgen, so dass dem gesetzlichen Auftrag der haushaltneutralen Umsetzung nach­gekommen wird.

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