Abschluss der Berufsreformen der beruflichen Grundbildung
2. März 2015 agvs-upsa.ch - Mit der Inkraftsetzung des Berufsbildungsgesetzes im Jahr 2004 fiel auch der Startschuss für die Reform aller Abschlüsse der beruflichen Grundbildung. Heute sind nahezu alle Berufsreformen der rund 230 Berufe abgeschlossen. Zentraler Pfeiler der Berufsreformen ist die Ausrichtung auf die Handlungskompetenzen: Die Lernenden erhalten im Lehrbetrieb, in der Berufsfachschule und in überbetrieblichen Kursen diejenigen Kompetenzen vermittelt, die im Berufsalltag gefragt sind. Im Weiteren wurde im Zuge der Berufsreformen die Qualität der beruflichen Grundbildung verbessert und die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt gestärkt.
Neue Qualifikationsbedürfnisse der Wirtschaft, veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen und die zunehmende Bedeutung einer nachobligatorischen Qualifikation führten Ende der 1990er Jahre zu einer Reform der Berufsbildung. 2004 trat das heute geltende Berufsbildungsgesetz (BBG) in Kraft. Die verbundpartnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt wurde gesetzlich verankert, die höhere Berufsbildung wurde als eigenständiger Teil der Tertiärstufe definiert und eine leistungs- und vollkostenorientierte Pauschalfinanzierung des Bundes an die Kantone wurde eingerichtet. Mit dem Berufsbildungsgesetz wurde zudem die zweijährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest für vorwiegend praktisch begabte Jugendliche eingeführt. Erklärtes Ziel des Berufsbildungsgesetzes insgesamt ist die Stärkung der dual ausgerichteten Berufsbildung sowie die Förderung differenzierter Wege der beruflichen Bildung und der Durchlässigkeit im gesamten Bildungssystem.
Attraktivitätssteigerung
Die Anpassung der altrechtlichen Reglemente und Erlasse an die neuen gesetzlichen Bestimmungen bot die Chance, Bisheriges zu überdenken und neue Wege in der Ausbildung zu beschreiten. Die Organisationen der Arbeitswelt nutzten die Berufsreformen, um die beruflichen Grundbildungen auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes abzustimmen und so die Arbeitsmarktfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen weiterhin zu gewährleisten. Im Zuge der Reformen entstanden ausserdem verschiedene neue berufliche Grundbildungen, so etwa im Gesundheits- und Sozialwesen. Auch wurden bestehende Lehrberufe modernisiert, beispielsweise durch die Bildung von Berufsfeldern. Ausserdem bot der Reformprozess wiederholt die Gelegenheit, die Rollen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt abzustimmen. Dadurch haben die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche bedeutend an Klarheit gewonnen und die Verbundpartnerschaft ist insgesamt gestärkt worden.
Die Durchführung einer Berufsreform oder die Schaffung einer neuen beruflichen Grundbildung dauert im Schnitt drei Jahre. Seit 2005 sind pro Jahr rund 20 berufliche Grundbildungen neu entwickelt worden. Darunter finden sich sowohl drei- und vierjährige berufliche Grundbildungen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis als auch zweijährige berufliche Grundbildungen mit eidgenössischem Berufsattest. Die insgesamt über 200, aus dem Reformprozess resultierenden Bildungsverordnungen und Bildungspläne wurden demnach in einem dichten Fahrplan erstellt. 2016 werden voraussichtlich die letzten neuen Bildungsverordnungen in Kraft treten.
Hoher Stellenwert der Lernortkooperation
Ein besonderes Augenmerk der neuen Bildungsverordnungen liegt auf den Handlungskompetenzen für den Berufsalltag. Sie werden in den jeweiligen Bildungsverordnungen und Bildungsplänen festgehalten und beschreiben, über was eine qualifizierte Berufsperson verfügen muss, um den Beruf auf dem definierten Niveau kompetent ausüben zu können. Jeder Lernort – Betrieb, Berufsfachschule und überbetrieblicher Kurs – erhält den Handlungskompetenzen entsprechende Leistungsziele, die aufeinander abgestimmt sind. Die Lernkooperation ermöglicht den Lernenden, Theorie und Praxis miteinander in Beziehung zu bringen. Den Berufsbildungsverantwortlichen der drei Lernorte erleichtert diese Form der Zusammenarbeit die Planung und Durchführung der Ausbildung.
Qualitätsentwicklung und -sicherung
Zur Entwicklung und Sicherung der Qualität der Berufsreformen wurden verschiedene Instrumente eingesetzt und teilweise auch neu entwickelt. Unter anderem stellte der Bund Leitfäden und Vorlagen – beispielsweise das Handbuch Verordnungen berufliche Grundbildung – für den gesamten Erstellungsprozess einer Bildungsverordnung bereit. Weiter wurde jede Berufsreform von einer verbundpartnerschaftlich zusammengesetzten Reformkommission begleitet. Die übergeordnete Arbeitsgruppe Masterplan Berufliche Grundbildung stellte sicher, dass der Aufwand für die Umsetzung des Berufsbildungsgesetzes für die öffentliche Hand tragbar war. Der Bund entschädigte zudem einen Teil des finanziellen Mehraufwands der jeweiligen Trägerorganisationen. Die Abgeltung ermöglichte diesen unter anderem, pädagogische Beratung und Begleitung für die Erarbeitung der Bildungspläne in Anspruch zu nehmen. Das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung EHB unterstützte die Organisationen der Arbeitswelt und die Kantone sowie die Berufsbildungsverantwortlichen der drei Lernorte in allen Phasen der Umsetzung.
Ausblick
Nach Abschluss der Berufsreformen steht die Pflege und Weiterentwicklung der Berufe im Vordergrund. Für jeden Beruf wurde eine verbundpartnerschaftlich zusammengestellte Kommission für Berufsentwicklung und Qualität gegründet. Diese sorgt für die Qualitätssicherung und -entwicklung, für die Optimierung und die Aktualisierung der Grundlagen und Vollzugsdokumente sowie für die Weiterentwicklung der Berufsprofile. Die Kommission überprüft die Bildungsverordnungen und -pläne mindestens alle fünf Jahre auf wirtschaftliche, technologische, ökologische und didaktische Entwicklungen. Bei Bedarf werden die Bildungsverordnungen und -pläne revidiert.
Mit bereits lancierten sowie geplanten Evaluationen, Projekten und Studien werden die neu entstandenen Bildungsgrundlagen validiert. Dazu zählen beispielsweise Studien über die zweijährigen beruflichen Grundbildungen und über die Qualifikationsverfahren. Das daraus gewonnene Steuerungswissen soll konsequent in die künftigen Überprüfungen der Berufe der beruflichen Grundbildung einfliessen. Das SBFI legt grossen Wert darauf, dass die künftigen Revisionen der Bildungsverordnungen und der Bildungspläne für alle Beteiligten ressourcenschonend und effizient durchgeführt werden können.
Neue Qualifikationsbedürfnisse der Wirtschaft, veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen und die zunehmende Bedeutung einer nachobligatorischen Qualifikation führten Ende der 1990er Jahre zu einer Reform der Berufsbildung. 2004 trat das heute geltende Berufsbildungsgesetz (BBG) in Kraft. Die verbundpartnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt wurde gesetzlich verankert, die höhere Berufsbildung wurde als eigenständiger Teil der Tertiärstufe definiert und eine leistungs- und vollkostenorientierte Pauschalfinanzierung des Bundes an die Kantone wurde eingerichtet. Mit dem Berufsbildungsgesetz wurde zudem die zweijährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest für vorwiegend praktisch begabte Jugendliche eingeführt. Erklärtes Ziel des Berufsbildungsgesetzes insgesamt ist die Stärkung der dual ausgerichteten Berufsbildung sowie die Förderung differenzierter Wege der beruflichen Bildung und der Durchlässigkeit im gesamten Bildungssystem.
Attraktivitätssteigerung
Die Anpassung der altrechtlichen Reglemente und Erlasse an die neuen gesetzlichen Bestimmungen bot die Chance, Bisheriges zu überdenken und neue Wege in der Ausbildung zu beschreiten. Die Organisationen der Arbeitswelt nutzten die Berufsreformen, um die beruflichen Grundbildungen auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes abzustimmen und so die Arbeitsmarktfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen weiterhin zu gewährleisten. Im Zuge der Reformen entstanden ausserdem verschiedene neue berufliche Grundbildungen, so etwa im Gesundheits- und Sozialwesen. Auch wurden bestehende Lehrberufe modernisiert, beispielsweise durch die Bildung von Berufsfeldern. Ausserdem bot der Reformprozess wiederholt die Gelegenheit, die Rollen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt abzustimmen. Dadurch haben die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche bedeutend an Klarheit gewonnen und die Verbundpartnerschaft ist insgesamt gestärkt worden.
Die Durchführung einer Berufsreform oder die Schaffung einer neuen beruflichen Grundbildung dauert im Schnitt drei Jahre. Seit 2005 sind pro Jahr rund 20 berufliche Grundbildungen neu entwickelt worden. Darunter finden sich sowohl drei- und vierjährige berufliche Grundbildungen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis als auch zweijährige berufliche Grundbildungen mit eidgenössischem Berufsattest. Die insgesamt über 200, aus dem Reformprozess resultierenden Bildungsverordnungen und Bildungspläne wurden demnach in einem dichten Fahrplan erstellt. 2016 werden voraussichtlich die letzten neuen Bildungsverordnungen in Kraft treten.
Hoher Stellenwert der Lernortkooperation
Ein besonderes Augenmerk der neuen Bildungsverordnungen liegt auf den Handlungskompetenzen für den Berufsalltag. Sie werden in den jeweiligen Bildungsverordnungen und Bildungsplänen festgehalten und beschreiben, über was eine qualifizierte Berufsperson verfügen muss, um den Beruf auf dem definierten Niveau kompetent ausüben zu können. Jeder Lernort – Betrieb, Berufsfachschule und überbetrieblicher Kurs – erhält den Handlungskompetenzen entsprechende Leistungsziele, die aufeinander abgestimmt sind. Die Lernkooperation ermöglicht den Lernenden, Theorie und Praxis miteinander in Beziehung zu bringen. Den Berufsbildungsverantwortlichen der drei Lernorte erleichtert diese Form der Zusammenarbeit die Planung und Durchführung der Ausbildung.
Qualitätsentwicklung und -sicherung
Zur Entwicklung und Sicherung der Qualität der Berufsreformen wurden verschiedene Instrumente eingesetzt und teilweise auch neu entwickelt. Unter anderem stellte der Bund Leitfäden und Vorlagen – beispielsweise das Handbuch Verordnungen berufliche Grundbildung – für den gesamten Erstellungsprozess einer Bildungsverordnung bereit. Weiter wurde jede Berufsreform von einer verbundpartnerschaftlich zusammengesetzten Reformkommission begleitet. Die übergeordnete Arbeitsgruppe Masterplan Berufliche Grundbildung stellte sicher, dass der Aufwand für die Umsetzung des Berufsbildungsgesetzes für die öffentliche Hand tragbar war. Der Bund entschädigte zudem einen Teil des finanziellen Mehraufwands der jeweiligen Trägerorganisationen. Die Abgeltung ermöglichte diesen unter anderem, pädagogische Beratung und Begleitung für die Erarbeitung der Bildungspläne in Anspruch zu nehmen. Das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung EHB unterstützte die Organisationen der Arbeitswelt und die Kantone sowie die Berufsbildungsverantwortlichen der drei Lernorte in allen Phasen der Umsetzung.
Ausblick
Nach Abschluss der Berufsreformen steht die Pflege und Weiterentwicklung der Berufe im Vordergrund. Für jeden Beruf wurde eine verbundpartnerschaftlich zusammengestellte Kommission für Berufsentwicklung und Qualität gegründet. Diese sorgt für die Qualitätssicherung und -entwicklung, für die Optimierung und die Aktualisierung der Grundlagen und Vollzugsdokumente sowie für die Weiterentwicklung der Berufsprofile. Die Kommission überprüft die Bildungsverordnungen und -pläne mindestens alle fünf Jahre auf wirtschaftliche, technologische, ökologische und didaktische Entwicklungen. Bei Bedarf werden die Bildungsverordnungen und -pläne revidiert.
Mit bereits lancierten sowie geplanten Evaluationen, Projekten und Studien werden die neu entstandenen Bildungsgrundlagen validiert. Dazu zählen beispielsweise Studien über die zweijährigen beruflichen Grundbildungen und über die Qualifikationsverfahren. Das daraus gewonnene Steuerungswissen soll konsequent in die künftigen Überprüfungen der Berufe der beruflichen Grundbildung einfliessen. Das SBFI legt grossen Wert darauf, dass die künftigen Revisionen der Bildungsverordnungen und der Bildungspläne für alle Beteiligten ressourcenschonend und effizient durchgeführt werden können.