Alternative Antriebe
Bundesrat beschliesst neue Bestimmungen für NFZ
17. Dezember 2021 agvs-upsa.ch - Der Bundesrat hat die Gewichtsbestimmungen und Längenvorgaben für klimafreundliche Lastwagen angepasst, um den Wechsel auf emissionsfreie Fahrzeuge zu erleichtern.
Klimafreundliche Antriebssysteme sind schwerer als Verbrennungsmotoren. Der Bundesrat hat darum beschlossen, die höchstzulässigen Gewichte von emissionsfreien Nutzfahrzeugen um das zusätzliche Gewicht der emissionsfreien Technologie zu erhöhen. Für alternative Antriebe wie Erd- oder Flüssiggas beträgt die Mehrgewichtskompensation bis zu einer Tonne. Zudem will der Bundesrat für schwere Sachentransportfahrzeuge grössere Längen zulassen. Schwere Nutzfahrzeuge dürfen neu mit einziehbaren Heckspoilern ausgerüstet werden, die hinten über die sonst zulässige Höchstlänge des Fahrzeugs herausragen, wenn sie ausgeklappt sindm Mit den Anpassungen will der Bundesrat den Wechsel auf klimafreundlichere Fahrzeuge erleichtern - und die Verbreitung dieser Technologien fördern. Die Anpassungen treten ab dem 1. April 2022 in Kraft.
Die offizielle Mitteilung des Bundes finden Sie hier.
Klimafreundliche Antriebssysteme sind schwerer als Verbrennungsmotoren. Der Bundesrat hat darum beschlossen, die höchstzulässigen Gewichte von emissionsfreien Nutzfahrzeugen um das zusätzliche Gewicht der emissionsfreien Technologie zu erhöhen. Für alternative Antriebe wie Erd- oder Flüssiggas beträgt die Mehrgewichtskompensation bis zu einer Tonne. Zudem will der Bundesrat für schwere Sachentransportfahrzeuge grössere Längen zulassen. Schwere Nutzfahrzeuge dürfen neu mit einziehbaren Heckspoilern ausgerüstet werden, die hinten über die sonst zulässige Höchstlänge des Fahrzeugs herausragen, wenn sie ausgeklappt sindm Mit den Anpassungen will der Bundesrat den Wechsel auf klimafreundlichere Fahrzeuge erleichtern - und die Verbreitung dieser Technologien fördern. Die Anpassungen treten ab dem 1. April 2022 in Kraft.
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