Verordnung zum Datenschutzgesetz
AGVS verlangt Nachbesserungen
25. Oktober 2021 agvs-upsa.ch – Das revidierte Datenschutzgesetz (DSG) ist im Parlament verabschiedet worden. Nun geht es um die Ausgestaltung der entsprechenden Verordnung. Der AGVS hat sich im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens geäussert – und verlangt eine Überarbeitung.
Quelle: Istock
sco. Das totalrevidierte Datenschutzgesetz ist international abgestimmt und trägt dem EU-Standard (DSVGO) Rechnung. Dies ist insofern von Bedeutung, dass es Rechtssicherheit schafft für Schweizer Unternehmen, die sich neben dem Schweizer DSG auch an die europäische Gesetzgebung halten müssen. Wichtig für den AGVS und für zahlreiche weitere Wirtschaftsverbände ist der Umstand, dass das neue Gesetz keine sogenannten «Swiss Finishes» enthält, die im Widerspruch zur EU-Gesetzgebung stehen.
Der Entwurf der Verordnung zum Datenschutzgesetz (E-VDSG), mit der das Gesetz konkret umgesetzt wird, erfüllt diesen Gesetzesauftrag aber nicht. Er enthält zahlreiche Regelungen, die weit über diejenigen der DSVGO hinausgehen. Zudem wurden Punkte aufgenommen, die während den Debatten aus dem Gesetzesentwurf entfernt worden waren.
Der AGVS bittet den Bundesrat daher, den E-VDSG zu überarbeiten. Dabei sollen sämtliche «Swiss Finishes» und Widersprüche zum revidierten Datenschutzgesetz beseitigt werden. «Die Verordnung hat sich auf Konkretisierungen des Gesetzes zu beschränken und darf insbesondere nicht Regelungen aufstellen, welche bewusst nicht ins Gesetz aufgenommen wurden», schreibt der AGVS an die Adresse der Bundeskanzlei.
Die gesamte Stellungnahme des AGVS zum Entwurf der Verordnung des Datenschutzgesetzes ist hier nachzulesen.
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