Start in den Autofrühling
Ausstellungen und Messen im Freien erlaubt!
12. März 2021 agvs-upsa.ch – Gute Neuigkeiten für Garagisten: Just auf Beginn des Autofrühlings dürfen sie sich freuen. Draussen dürfen Ausstellungen und Messen stattfinden.
Messen und Ausstellungen draussen sind unter Einhaltung der Schutzkonzepte wieder erlaubt. Quelle: Hutter Dynamics
os/cst. Der AGVS hat sich für seine Mitglieder starkgemacht und kann den Garagisten mitteilen, dass Ausstellungen und Messen draussen trotz Corona zulässig sind. Wie die Rechtsabteilung des AGVS mitteilt, ist die Durchführung unter folgenden Bedingungen erlaubt:
Messen und Ausstellungen draussen sind unter Einhaltung der Schutzkonzepte wieder erlaubt. Quelle: Hutter Dynamics
os/cst. Der AGVS hat sich für seine Mitglieder starkgemacht und kann den Garagisten mitteilen, dass Ausstellungen und Messen draussen trotz Corona zulässig sind. Wie die Rechtsabteilung des AGVS mitteilt, ist die Durchführung unter folgenden Bedingungen erlaubt:
- Die Ausstellung findet ausschliesslich im Freien statt. Innenräume, wie etwa Showrooms, müssen für Kundinnen und Kunden abgesperrt werden.
- An der Ausstellung sind veranstaltungsähnliche Programme gänzlich verboten. Dazu gehören zum Beispiel Vorträge, Wettbewerbe und so weiter.
- Für die Durchführung müssen wirksame Schutzkonzepte nach Artikel 4 erstellt werden. Diese beinhalten insbesondere strikte Maskenpflicht sowie Regeln zur Desinfizierung und zum Lüften der Fahrzeuge.
- Verpflegungsmöglichkeiten dürfen nur unter Beachtung der aktuell geltenden Regeln in der Form eines Takeaway angeboten werden. Mit geeigneten Massnahmen aus dem Schutzkonzept werden Menschenansammlungen vor der Verpflegungsmöglichkeit verhindert. Wichtig: Für die Konsumation werden Kunden angewiesen, dies nach Möglichkeit im eigenen Fahrzeug oder abseits der Ausstellung zu tun.
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